Liebe Vereinsmitglieder, wir möchten Sie über eine wichtige Änderung hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge informieren, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. In der Delegiertenversammlung vom 17. Juli 2024 wurde eine neue Satzung beschlossen, die ebenfalls eine angepasste Beitragsordnung umfasst. Diese Veränderungen dienen dazu, die Beitragsstruktur transparenter und gerechter zu gestalten.
02.09.2021
Allgemeines vom TSV Vaterstetten e.V.
Regeln im Sportbetrieb ab 02.09.
Welche Regelungen es ab 02.09 zu beachten gibt findet ihr hier.
Was gilt für den Sportbetrieb?
Im Landkreis Ebersberg gelten derzeit die Regelungen für eine Inzidenz über 35. Die „Krankenhausampel“ steht im Moment auf grün. Das bedeutet:
Sportausübung ohne Gruppenbegrenzung sowohl indoor als auch Outdoor. Bitte achtet vor allem im Indoor-Bereich auf ausreichend Abstand wo immer dies möglich ist.
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist erlaubt.
Im Indoor-Bereich sowie bei Outdoor Veranstaltungen über 1000 Personen gilt die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet)
Diese Regelung gilt auch für Zuschauer.
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
-Kinder unter 6 Jahren
-Schüler*innen die regelmäßig getestet werden (gilt auch in den Ferienzeiten)
-Noch nicht eingeschulte Kinder
-Hauptamtliche & ehrenamtlich Tätige im Verein
Welche Tests sind erlaubt?
-PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
-POC-Antigentest („Schnelltest“) (maximal 24 Stunden alt)
-Schnelltest der unter Aufsicht vorgenommen wurde (maximal 24 Stunden alt)
Für die Ju-Jutsu-Abteilung gibt es gemäß der Verbandsempfehlungen eine besondere Regelung: Da dies ein Kontaktsport sind, bitten wir vorerst auch die Schüler um einen Test. Es kann auch ein Selbsttest vor dem Training unter Aufsicht eines Trainer durchgeführt werden.
Im Indoor Bereich herrscht weiterhin Maskenpflicht (OP-Maske), Outdoor entfällt diese.
Weiterhin Viel Spaß beim Sport
Euer TSV-Team