Liebe Vereinsmitglieder, wir möchten Sie über eine wichtige Änderung hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge informieren, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. In der Delegiertenversammlung vom 17. Juli 2024 wurde eine neue Satzung beschlossen, die ebenfalls eine angepasste Beitragsordnung umfasst. Diese Veränderungen dienen dazu, die Beitragsstruktur transparenter und gerechter zu gestalten.
16.12.2021
Allgemeines vom TSV Vaterstetten e.V.
Nur noch 2G im Außenbereich sowie Ausnahme für dreifach Geimpfte Indoor.
Wer von der Testpflicht ausgenommen wird.
Es gibt neue Regeln im Sportbetrieb, wir haben das wichtigste für dich zusammengefasst.
1. Beim Training im Freien entfällt die Testpflicht für alle, es gilt hier 2G:
Der Zugang zur Outdoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Outdoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind
2. Beim Indoorsportbetrieb gilt weiterhin 2G+, von der Testpflicht befreit sind:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag - Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren bis zum 12.01.2022)
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Personen, die eine Auffrischungsimpfung („Booster“) vorweisen können